Unsere höchste Priorität bei Pawshake sind der Wohlergehen und die Sicherheit der betreuten Tiere.
Wir erwarten also von unseren Tiersittern professionelles und verantwortungsbewusstes Verhalten. Dazu gehört auch, sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich Tiersittung und anderer über Pawshake angebotener Dienste zu halten.
Falls Du nicht weißt, welche Vorschriften für Dich gelten, erkundige Dich am besten bei den örtlichen Behörden.
Deutschland
Der berühmte §11 des Tierschutzgesetzes bezieht sich auf Training und Verkauf von Tieren, für "tierheimähnliche Einrichtungen", jedoch nicht auf Tiersitting im häuslichen Rahmen. Der Sachkundenachweis ist für unsere Tiersitter also nicht verpflichtend - wobei wir es denen, die ihn trotzdem ablegen, hoch anrechnen.
Sonstige Vorschriften können sich jedoch je nach Bundesland, Landkreis oder sogar Gemeinde unterscheiden. Frage bei den entsprechenden Behörden nach, um sicher zu gehen.
Schweiz
Es gibt in mehreren Kantonen Sachkundenachweise erforderlich, um einen Hund zu führen. Frage bei den entsprechenden Behörden nach, um sicher zu gehen.